DIE ANLÄSSE FÜR BEGLEITUNGEN IM NOTFALL
Begleitung der Polizei beim Überbringen von Todesnachrichten und anschließende Betreuung der Angehörigen bei schweren Verkehrsunfällen
Betreuung von Verletzten, Beteiligten oder von Angehörigen der Opfer
Hinterbliebenenbetreuung bei Todesfällen z.B. Suizid, plötzlicher Kindstod, erfolglose Reanimation
Betreuung von psychisch besonders belasteten Opfern von Straftaten bzw. deren Angehörigen nach z.B. Tötungsdelikten, Raubüberfällen oder Vergewaltigungen
Betreuung von unverletzten Personen an Schadenstellen oder bei einer Evakuierung
Unterstützung der Angehörigen von vermissten Personen